Mobilfunktarife
Welche Mobilfunknetze und -Karten können mit den Mobiltelefonen von fitage genutzt werden?
Mobiltelefone von fitage sind nutzbar in allen Netzen, mit allen Karten!
Mobiltelefone von fitage sind mit allen Karten (Guthabenkarten, Discounter-Karten, Vertragskarten und den Netzkarten aller Mobilfunknetzanbieter in der EU) und in den Netzen D1 (t-mobile), D2 (vodafone), O2 und e-plus uneingeschränkt und dauerhaft nutzbar.
Es ist daher selbstverständlich jederzeit möglich in ein fitage-Handy Ihre SIM-Karte einzulegen und zu telefonieren.
Sie können eine neu erworbene SIM-Karte verwenden, aber auch eine, die Sie bisher in einem anderen Handy genutzt haben. Allerdings sollte sie nicht älter als 5 Jahre sein, um Kompartibilitätsprobleme zu vermeiden. (Ggf. tauscht Ihr Netzanbieter Ihre alte Karte auch kostenlos gegen eine neue.)
Immer wieder werden wir gefragt, ob auch eine SIM-Karte während eines laufenden Vertrages in ein neu zu erwerbendes Katharina-Handy eingesetzt werden kann. Uneingeschränkt JA!
Dazu sogar ein kleiner Spartipp:
Wenn Sie bisher einen Laufzeitvertrag über 2 Jahre haben und Ihr Vertrag ca. eindreiviertel Jahre alt ist, könnten Sie auch Ihren Laufzeit-Vertrag kündigen um bei einem anderen Anbieter den Vertrag neu abzuschließen und zusätzlich ein vergünstigtes Handy (oder ein Gesprächsgebührenguthaben) zu erhalten.
Da Ihr bisheriger Mobilfunkanbieter Sie aber sicher als Vertrags-Kunden behalten möchte, erhalten Sie bei erneuter zweijähriger Vertrags-Verlängerung meist auch ein vergünstigtes Handy (oder andere Zusatzleistungen) dazu.
Da Sie nun aber ein fitage-Handy nutzen möchten, können Sie mit dem Mobilfunkanbieter aushandeln, dass man Ihnen die Subvention anstelle in Form eines neuen Handys in Form von Gebührengutschriften "auszahlt" oder Ihnen ein vergünstigtes fitage-Handy beschafft. (Leider ist das bei manchen Filialen der großen Netzanbieter (t-mobile, vodafone, O2 und e-plus) nicht möglich.)
Wenn Ihr Mobilfunkanbieter das also nicht kann/will/möchte, so können aber freie Handyfachgeschäfte und Elektromärkte Ihnen sicher dazu ein attraktives Angebot machen oder sogar für die Vertragsverlängerung ein subventioniertes Mobiltelefonen von fitage anbieten. Versuchen Sie es mal. ;-)
Eine hervorragende und von uns auch empfohlene Alternative zu einer Vertragsverlängerung ohne vergünstigte Abgabe eines Mobiltelefonen von fitage bei Ihrem jetzigen Mobilfunkanbieter ist der im folgenden beschriebene Tarif von unicomdirekt.
Bei Abschluß dieses Vertrages erhalten Sie nämlich eine Gutschrift von 170 Euro auf Ihr Mobilfunkkonto .
Der spezielle Mobilfunktarif für Katharina
Ihre Vorteile im Überblick:
- Familienfreundlich: Am Wochenende kostenlos ins Festnetz und zu Teilnehmern im selben Mobilfunknetz telefonieren!
- Übersichtliche, einfache Tarifstruktur
- Jederzeit telefonieren können
- Freie Netzwahl: T-Mobile, Vodafone, E-Plus
- Zusätzliches Geschenk: Gutschrift 170,- EUR auf Ihr Mobilfunkkonto
unicomdirekt, Spezialist für günstige Mobilfunk-Tarife, bietet den idealen Handy-Tarif für alle Mobiltelefone von fitage: Der „Bonus Wochenende“ garantiert neben umfangreichen Preisvorteilen größtmögliche Kostentransparenz. Jederzeit erreichbar sein, jederzeit telefonieren können – am Wochenende sogar kostenlos ins Festnetz und netzintern! Als Vertragstarif konzipiert, werden die Nachteile von Prepaid-Karten wie kompliziertes Guthaben-Aufladen vermieden. Für Katharina ist dieser Tarif optimal, er eignet sich aber auch für jeden anderen Handybesitzer, der gerne den Überblick behalten will.
Die Gebühren des Handy-Tarifs für Katharina
Hier erhalten Sie 170 Euro Guthaben auf Ihr Mobilfunkkonto!
Die Gebühren im Überblick
| Mindestumsatz | entfällt |
| Anschlussgebühr | entfällt |
| Monatliche Grundgebühr | 11,00 € |
| Innerdeutsche Verbindungen ins Festnetz | Mo-Fr 0,199 € Sa-So 0,000 € |
| Netzinterne Verbindungen / Mailboxabfrage | Mo-Fr 0,499 € Sa-So 0,000 € |
| Innerdeutsche Verbindungen in andere Mobilfunknetze | 0,499 € |
| Nationale SMS | 0,19 € |
Preise in EUR, inkl. MwSt. Verbindungspreise je Minute. Preise gelten
nicht für Sonderrufnummern und Auskunftsdienste.

Hier erhalten Sie den Katharina-Tarif
Einfach anrufen und bestellen:

Info + Bestellung:
0 41 21 / 41 41 67
oder Bestell-Coupon downloaden, ausfüllen und einsenden an
unicomdirekt,
T 84
Talkline-Platz 1,
25337 Elmshorn
oder per Fax an Fax-Nr. 0 41 21 / 41 49 08
Vertragsbedingungen für den Katharina-Tarif

Die kostenlosen Telefonate am Wochenende gelten für Inlandsgespräche ins dt. Festnetz, netzintern sowie für die Abfrage der eigenen Mailbox (Inland), ausgenommen Service- und Sonderrufnummern sowie Auskunftsdienste und Datenverbindungen. Sie erhalten nach Ablauf von ca. 4 Wochen eine Gutschrift von 170,- EUR auf Ihr Mobilfunk- Konto, sofern Sie den Vertrag nicht widerrufen haben. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Alle Preise inkl. MwSt. Die Preise gelten nicht für Service- und Sonderrufnummern sowie Auskunftsdienste. Der Tarif beinhaltet eine kostenlose Online-Rechnung. Die Gebühr für eine Papierrechnung beträgt 0,99 EUR je Rechnung. Irrtümer und Druckfehler sowie Änderungen vorbehalten. Stand: 11/2006
Widerrufsrecht: Sie können als Verbraucher Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Lieferung der Ware und Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an Bi-Log AG, Kennwort „Widerruf“, Hafenstr. 18, 96052 Bamberg.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht für den Dienstleistungsvertrag erlischt vorzeitig, wenn Talkline mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde dies selbst veranlasst hat.
Widerrufsfolgen: Bei einem wirksamen Widerruf sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
unicomdirekt ist eine Marke der TALKLINE GmbH & Co. KG, Talkline-Platz 1, 25337 Elmshorn
Allgemeine Übersicht: Mobilfunktarif-Typen
Welche Vertragsarten gibt es?
Es gibt zur Zeit 3 verschiedenen Grundtypen von Mobilfunk-Verträgen:
1. Verträge mit in der Regel 2 Jahren Laufzeit:
Sie beinhalten meist eine feste monatliche Grundgebühr sowie die verschiedenen Kosten für die jeweilige Gesprächseinheit. Diese Verträge sind nicht einheitlich und richten sich in der Höhe der Grundgebühr sowie der Abrechnung der Gebühreneinheiten und Einheitendauer nach dem Umfang und der Zahl der geführten Gespräche pro Monat. Da es mehrere hundert verschiedene Vertragsvarianten im Mobilfunkmarkt gibt, ist es beim Abschluss eines solchen Vertrages wichtig, dass Sie zuvor Ihr übliches oder vermutliches Telefonierverhalten überprüfen und anhand einer Musterberechnung den für Sie optimalen Vertrag auswählen.
2. Guthabenkarten:
Sie schließen mit einem Mobilfunk-Netzanbieter einen Vertrag ab und können vorab ein gewisses Kontingent (z.B. für 10, 20 oder 50 Euro) an Mobilfunkgebühren erwerben, die Sie dann beliebig abtelefonieren können. Das Guthaben dieser sogenannten Prepaid-Karten "laden" Sie sozusagen auf Ihr Handy und können solange telefonieren, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
Der Vorteil dieser Guthabenkarten ist, dass Sie keine monatlichen Vertragsgebühren haben und Sie niemals mehr Telefonkosten werden bezahlen müssen, als Sie zuvor als Guthaben erworben haben.
Der Nachteil dieser Guthabenkarten ist, dass in der Regel die Gebühren höher als bei dauerhaften Verträgen sind und im Falle von "leer telefonierten" Guthabenkarten bzw. dem Überschreiten des zeitlichen Limits dieser Karten, ein Telefonieren nicht mehr möglich ist, was gerade bei selten genutzten Geräten und Notfällen problematisch werden kann.
3. Postpaidverträge
Diese relativ neue Vertragsart (deswegen gibt es auch noch keinen passenden deutschen Begriff dafür) stellt einen Mittelweg aus beiden obigen Vertragsvarianten dar: Sie schließen mit dem Mobilfunk-Netzanbieter einen relativ einfach strukturierten Vertrag mit kurzer Kündigungsfrist ab. Sie können anschließend zu relativ einfach und übersichtlich aufgebauten Gebührentarifen, sowie keiner oder nur geringer monatlichen Grundgebühr telefonieren.
Der Vorteil dieses Vertragstyps ist die gute Übersicht über laufende Gebühren und Kosten und die in der Regel kurze Vertragslaufzeit mit keinen oder geringen Grundgebühren.
Der Nachteil sind die in der Regel preislich höheren Telefongebühren im Vergleich zu den Verträgen mit langer Laufzeit.
Infomationsquellen zu anderen Mobilfunktarifen
Bei der Wahl des für Sie richtigen Tarifs ist Ihnen gerne Ihr regionaler Vertriebspartner für Telekommunikationsgeräte und Mobilfunk bzw. die Mobilfunkanbieter behilflich.
Wichtig ist, dass Sie ihm Ihr bisheriges Telefonierverhalten bzw. Ihr voraussichtiches Telefonierverhalten mitteilen können.
Auch das Internet bietet zahlreiche Informationsquellen über Mobilfunktarife.
Exemplarische hier die
Webseite zum Vergleich der "Discount-Tarife" von mobileup!de und die
Tarifrechner-Seite von verivox.de.